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Garantie

  1. Der Verbraucher und/oder Geschäftskunde kann nur dann Rechte aus einer Garantie ableiten, wenn er nachweist, dass er die Waren vom Unternehmer gekauft hat. Dieser Nachweis kann vom Verbraucher und/oder Geschäftskunden durch Vorlage des entsprechenden Kaufvertrags bzw. der Rechnung beim Unternehmer erbracht werden.
  2. Ansprüche des Verbrauchers und/oder Geschäftskunden aus einer Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar.
  3. Der Unternehmer garantiert die Tauglichkeit und Gebrauchstauglichkeit der von ihm gelieferten Waren für einen Monat oder nach Absprache nach dem Kauf. Der Verbraucher und/oder Geschäftskunde hat daher das Recht, bei nachgewiesener Mangelhaftigkeit die gelieferte Ware innerhalb eines Monats dem Unternehmer zum Umtausch gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzubieten. Dieser Nachweis kann vom Verbraucher und/oder Geschäftskunden durch Vorlage des entsprechenden „Arbeitsauftrags” bzw. der Rechnung beim Unternehmer erbracht werden.
  4. Der Unternehmer verpflichtet sich, sofern Punkt 3 dieser Garantiebedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt ist, die angebotene Ersatzware innerhalb einer angemessenen Frist durch vergleichbare Waren zu ersetzen, es sei denn, der Unternehmer ist dazu nicht in der Lage. In diesem Fall wird der Unternehmer den entsprechenden Kaufpreis zurückerstatten.
  5. Die vom Verbraucher und/oder Geschäftskunden nach der Reparatur/dem Austausch erhaltenen Waren fallen erneut unter die Basisgarantie (oder bis zum Ablaufdatum der ursprünglichen Zusatzgarantie).
  6. Der Verbraucher und/oder Geschäftskunde hat keinen Anspruch auf eine Garantie:
    1. wenn der Verbraucher und/oder Geschäftskunde falsche oder unzureichende Angaben zur Marke und zum Typ des gekauften Fahrzeugs und/oder des Fahrzeugs, für das das Teil bestimmt ist, gemacht hat;
    2. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Verbraucher und/oder Geschäftskunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt oder nachgekommen ist. Der Verbraucher und/oder Geschäftskunde ist nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung zu verweigern, dass seine Gewährleistungspflichten noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind und/oder erfüllt worden wären.
  7. Von der Garantie ausgeschlossen sind:
    1. Mängel an Materialien oder Teilen, die vom Verbraucher und/oder Geschäftskunden vorgeschrieben oder zur Verfügung gestellt wurden;
    2. Defekte in eingebauten elektronischen Bauteilen;
    3. Mängel an Kraftstoffsystemen wie Tank und Zusatzkomponenten, die nicht gespült bzw. erneuert wurden. Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf die Behebung von Motorschäden, die durch die Verwendung von Kraftstoffen entstanden sind, für die der Motor (gemäß den Herstellerangaben zum vorgeschriebenen Kraftstoffverbrauch) nicht geeignet ist oder für die der Motor nicht geeignet gemacht wurde.
    4. Auch Motorschäden, die durch Ausfall und/oder unsachgemäßen Gebrauch der elektronischen Komponenten und/oder der elektronischen Peripheriegeräte entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen, ebenso wie Mängel an Gegenständen, die keine Material- und/oder Konstruktionsfehler sind (wie beispielsweise Mängel aufgrund von normalem Verschleiß, innerer und äußerer Verschmutzung, Rost und Lackschäden, Transport, Einfrieren, Überhitzung, Überlastung und/oder Herunterfallen des Produkts).
    5. Wenn beim Einbau andere als die vom Hersteller vorgeschriebenen Teile verwendet wurden;
    6. Wenn beim Einbau nicht originale Teile verwendet wurden;
    7. Wenn die gekaufte Sache in ein Fahrzeug eingebaut wurde, für das sie ursprünglich nicht vorgesehen war;
    8. Wenn der gekaufte Gegenstand in einen Sportwagen oder ein getuntes Fahrzeug eingebaut wurde;
    9. Entstandene Mängel, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: Vorsatz, Unterlassung der normalen oder vorgeschriebenen Wartung, unsachgemäße Installation/Anschluss/durch Dritte vorgenommene Änderungen, unsachgemäße Behandlung, falsche (oder andere als die vorgesehene normale) Verwendung, sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
    10. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Gewährleistung für Mängel, die durch zum Gegenstand gehörende, aber nicht geprüfte Zubehörteile entstehen, sowie für Mängel und Schäden, die durch die Teilnahme eines Fahrzeugs an Wettbewerben oder Geschwindigkeitsprüfungen entstehen.
  8. Die Garantie auf Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn nachweislich Öl und/oder Zahnriemen oder Filter erneuert wurden.
  9. Es wird keine Garantie auf Arbeiten und/oder Teile gewährt, die sich auf den Einbau beziehen.
  10. Wenn gegen eine andere Bestimmung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen verstoßen wurde, soweit diese unter Androhung des Rechtsverlusts vorgeschrieben sind.
  11. Der Verbraucher und/oder Geschäftskunde kann aus einer Garantie keinen Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art ableiten, es sei denn, der Unternehmer ist aufgrund des Gesetzes oder der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet.
  12. Der Unternehmer hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Verbraucher und/oder Geschäftskunde vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darauf hingewiesen wurde und die abweichenden Bestimmungen schriftlich zwischen dem Unternehmer und dem Käufer festgelegt wurden.